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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
  DEER MEDIA & MUSIC GROUP
Sebastian Hirsch 
In den Winkeln 12 
79713 Bad Säckingen

§ 1 - Auftragnehmer
Auftragnehmer ist DEER MEDIA & MUSIC GROUP, Bad Säckingen nachfolgend DEER MEDIA & MUSIC GROUP genannt. DEER MEDIA & MUSIC GROUP ist jedoch berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen, bzw. erfüllen zu lassen.

§ 2 - Auftraggeber
1. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt. Sofern die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten erfolgt, ist DEER MEDIA & MUSIC GROUP bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen. Für DEER MEDIA & MUSIC GROUP besteht keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragsübermittlers zu überprüfen.
2. Der Auftraggeber bevollmächtigt im Rahmen der Produktion DEER MEDIA & MUSIC GROUP's zum Abschluss von Verträgen mit dritten Personen, z. B. Sprechern, Übersetzern, und zur Auszahlung der Honorare auf Rechnung des Auftraggebers. Die verauslagten Honorare und sonstige Kosten werden gegen Nachweis abgerechnet.

§ 3 – Studio Buchungen / Stornierungen
1. Studiobuchungen die in “Option“ vorgebucht werden, sind bei Absagen bis 12 Std. vor Terminbeginn kostenfrei. Spätere Absagen werden mit 50% des Studio-Honorars berechnet.
2. Bei Studiobuchungen die nicht 24 Std. vor Produktionsbeginn abgesagt sind, werden 50% Ausfall berechnet.
3. Das gilt auch für das im Auftrag des Auftraggebers von DEER MEDIA zusätzlich angeforderten Fremdpersonals.
( Tonmeister. Bildcutter, Supervisor, Catering, etc. )

§ 4 – Preise
Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Studiopreise sind Nettopreise inkl. Personal. Material, evtl. anfallende Versicherungen und Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Externe Kosten / Fremdkosten (Sprecher, Übersetzer, Kuriere etc.) werden zzgl. 20% HU/Fee weiterberechnet. Andere Fremdkostenabmachungen sind in Ausnahmefällen verhandelbar.

§ 6 - Eigentumsvorbehalt
1. Für Ton- und Textschöpfungen, die im Rahmen des Auftrages durch DEER MEDIA erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bei DEER MEDIA & MUSIC GROUP. Ebenso behält sich DEER MEDIA & MUSIC GROUP bis zu diesem Zeitpunkt das Eigentum am gelieferten Material vor.
2. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Materials im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung des gelieferten Materials tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des mit DEER MEDIA & MUSIC GROUP vereinbarten Endbetrages, einschließlich Mehrwertsteuer sowie aller zur Bearbeitung des Materials angefallener Be- und Verarbeitungskosten, ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob das gelieferte Material ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis von DEER MEDIA & MUSIC GROUP, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DEER MEDIA & MUSIC GROUP wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des gelieferten Materials durch den Auftraggeber erfolgt stets namens und im Auftrage für DEER MEDIA & MUSIC GROUP. In diesem Falle setzt sich das Anwartschaftsrecht des Auftraggebers an der umgebildeten Sache fort. Sofern das gelieferte Material mit anderen, DEER MEDIA & MUSIC GROUP nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt DEER MEDIA & MUSIC GROUP das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes des Materials nebst der im Rahmen des Auftrages angefallenen Kosten, z. B. Be- und Verarbeitungskosten, Mehrwertsteuer etc., zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber DEER MEDIA & MUSIC GROUP anteiliges Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für DEER MEDIA & MUSIC GROUP verwahrt.
4. DEER MEDIA & MUSIC GROUP verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 - Haftung - allgemein
1. Gegenüber Unternehmen haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von DEER MEDIA & MUSIC GROUP, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP im Übrigen nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von DEER MEDIA & MUSIC GROUP besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von DEER MEDIA & MUSIC GROUP, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. DEER MEDIA & MUSIC GROUP haftet gegenüber Verbrauchern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für den Fall, des Schuldnerverzuges und der von DEER MEDIA & MUSIC GROUP zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch DEER MEDIA & MUSIC GROUP, einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.
4. Vermittelnde Tätigkeiten, wie etwa Annahme und Abgabe von Lieferungen, Vermittlung von Sprechern etc., erfolgen, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand eines Auftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Eines ausdrücklichen Hinweises seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP bedarf es insofern nicht. DEER MEDIA & MUSIC GROUP übernimmt keine Haftung für vermittelnde Tätigkeiten.

§ 8 - Ton- und Bildmaterial – Bearbeitung/Haftung
1. Archivierung von bei DEER MEDIA & MUSIC GROUP hergestellten Produktionen werden bis 12 Monate nach Produktionsschluss garantiert. Eine darüber hinausgehende Archivierungspflicht seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP besteht nicht.
2. Die Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann grundsätzlich nur bis zum Materialwert des Trägermaterials übernommen werden.
3. Für den Verlust von Ton- und Bildmaterial haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Sicherungskopien herzustellen und dadurch sicherzustellen, dass verlorenes Tonund Bildmaterial mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Dem Auftraggeber obliegt insofern das Risiko für die DEER MEDIA & MUSIC GROUP zur Bearbeitung, Vorführung etc. überlassenen unwiederbringlichen oder schwer ersetzlichen Ton- und Bildaufzeichnungen, ggf. der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus, wie auch die Veranlassung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
4. Für Bearbeitungsschäden an fremden Bild- und Tonmaterial haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP bei Tonbandaufzeichnungen bis zum Materialwert des Trägermaterials. Bei Filmen mit Klebestellen ist jegliche Haftung seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP ausgeschlossen.
5. DEER MEDIA & MUSIC GROUP übernimmt grundsätzlich, aufgrund der möglichen Vielzahl vorausgegangener fremder Bearbeitungsvorgänge, keine Haftung für Schramm-Schäden oder Schädigungen, die aus einer Schrammen-Bildung hergeleitet werden können.
6. Es besteht seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP und seiner Mitarbeiter keine Verpflichtung etwaige besondere Bearbeitungsrisiken abzufragen. Ist das Risiko der Bearbeitung durch mangelhafte Bearbeitung seitens des Auftraggebers erhöht behält sich DEER MEDIA & MUSIC GROUP vor, die Bearbeitung abzulehnen. Für Schäden die DEER MEDIA & MUSIC GROUP durch eine solche „Risikobearbeitung“ entstehen, haftet der Auftraggeber im vollen Umfange.
7. Wird DEER MEDIA & MUSIC GROUP an und auf fremden Material beauftragt, so ist der Auftraggeber für die Beschaffenheit des Materials und seinen Eignung für den beauftragten Vorgang in vollem Umfange verantwortlich.
8. Insbesondere das Einlegen von Ton- oder Bildaufzeichnungen in Vorrichtungen zur automatischen Endlosvorführung geschieht seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP ohne Gewähr für Störanfälligkeit und Laufeigenschaften bei späteren Vorführungen außerhalb der Räume von DEER MEDIA. Für Schäden, die aus solchen Laufeigenschaften abgeleitet werden können, haftet DEER MEDIA & MUSIC GROUP nicht. Eine Haftung seitens DEER MEDIA & MUSIC GROUP kommt auch dann nicht in Betracht, wenn DEER MEDIA & MUSIC GROUP's Lieferer oder Vermittler des Gerätes und Vermittler der werksseitig ausgestellten Garantie ist.
9. Dem Auftraggeber obliegt es, die Unmissverständlichkeit eines Auftrages durch Kennzeichnungen am zu bearbeitenden Material oder durch schriftliche Angaben sicherzustellen.

§ 9 - Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat das fertige Produkt umgehend zu prüfen. Seitens des Auftraggebers festgestellte Mängel sind DEER MEDIA & MUSIC GROUP innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
2. Beanstandungen, die sich nach Auslieferung auf fremden Apparaturen ergeben, können nur anerkannt werden, wenn DEER MEDIA & MUSIC GROUP grobe Fehler hinsichtlich den branchenüblichen Anforderungen, Normen etc. nachweisbar sind.
3. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, einen kostenlose Überprüfung der von DEER MEDIA & MUSIC GROUP bearbeitenden Tonbänder oder Kopien auf Tonqualität, Laufeigenschaften etc. auf den Apparaturen von DEER MEDIA & MUSIC GROUP in deren Räumen oder mitgebrachten eigenen Geräten vor der Auslieferung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

§ 10 - Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach Erhalt der Rechnung sofort fällig! Spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungslegung. Längere Zahlungsziele sind vor Auftragserteilung mit DEER MEDIA & MUSIC GROUP abzusprechen. DEER MEDIA & MUSIC GROUP behält sich das Recht vor, bei Neukunden und Aufträgen, Vorkasse bzw. 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung und den Rest bei Auslieferung bzw. Aushändigung des Endproduktes / Masters einzufordern.

§ 11 - Gefahrenübergang/Versand
Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung auf den Auftraggeber über. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers hin abgeschlossen.

§ 12 - Urheberrechte
Werden auf Wunsch des Auftraggebers geschützte Werke, Bild, Sprachen etc. verwendet, liegt die Klärung vorhandener Rechte Dritter beim Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert DEER MEDIA & MUSIC GROUP vor Durchführung der Arbeiten insbesondere, dass er die Urheberrechte des auf seine Wunsch verwendeten Materials (Bild, Musik, Sprache etc.) wahrt . Für die ordnungsgemäße Anmeldung des Materials bei der GEMA ist der Auftraggeber verantwortlich. Rechte der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden somit nicht durch Zahlungen an DEER MEDIA & MUSIC GROUP abgeltbar. Bildmaterial jeden Formates, das Eigentum eines öffentlich rechtlichen oder privaten Senders ist, ( ARD/ZDF/ DLF/ DW/ RTL/ etc. ) oder eines anderen Rechteeigentümers oder Verwalters, bedarf es zur Änderung, Bearbeitung und Weiterverwendung privat oder gewerblich, auch zu Informationszwecken der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers. Diese Genehmigung ist vom Auftraggeber VOR Beginn der Produktion beim jeweiligen Rechteträger einzuholen.
Ist der Auftraggeber seinen vorstehenden Pflichten nicht nachgekommen, lehnt DEER MEDIA & MUSIC GROUP jede Art von Haftung ab.

§ 13 - salvatorische Klausel
1. Sofern eine Bestimmung dieser AGB ungültig ist, betrifft dies nicht die übrigen Bestimmungen. An der Stelle der unwirksamen erhält eine Regel Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht aber wirksam wäre. Die betrifft auch Regelungslücken.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus dem jeweiligen Vertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist für Kaufleute im Sinne des HGB, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts Waldshut.


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